Grundpflege (SGB XI/ XII)

Die häusliche Pflege umfasst die erforderliche Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie erfolgt auf Grundlage einer mit dem Kunden abgestimmten Pflegeplanung durch qualifizierte Mitarbeiter/innen. Die Wünsche und Zufriedenheit unserer Kunden stehen für uns selbstverständlich immer an erster Stelle. 
Die Höhe der Sach- und Kombinationsleistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach der Pflegestufe des Betroffenen. Diese wird nach einem vom medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) erstellten Gutachten festgelegt. Die Abrechnung richtet sich nach einem landesweit mit den Pflegekassen vereinbarten Leistungskomplexsystem.
Wir bieten:

  • Erstgespräch durch eine Pflegekraft
  • Folgegespräch
  • Pflegepauschalangebote (nach Absprache)
  • Kämmen und Rasieren 
  • Aufsuchen und Verlassen des Bett
  • Spezielle Lagerung
  • für Weiteres stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung